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Förderung der beruflichen Qualifizierung - Bildungsschecks für Unternehmen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen für die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung.
 
Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern können für ihre Beschäftigten Förderungen in Form von Bildungschecks beantragen. Die Ansprüche aus diesen Bildungsschecks werden an Bildungsdienstleister abgetreten, die über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern verfügen.
 
Die zu Beginn einer Weiterbildung abgetretenen Ansprüche aus Bildungsschecks werden nach Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme gegenüber der GSA geltend gemacht. Den Eigenmittelanteil (25% oder 50%) zahlt die beauftragende Firma zu Beginn der Weiterbildung an den beauftragten Bildungsträger.
Gefördert werden grundsätzlich bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für den Fall, dass eine Förderung nach der De-minimis-Regelung erfolgt, kann der Fördersatz bis zu 75 Prozent betragen.

Was wird gefördert?

Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung.

Wer kann Förderung erhalten?

Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Wie hoch ist die Förderung?

Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung
-   Förderung von bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 500 €;
-   Förderung von bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen drei Steuerjahren), 
maximal 500 €.

Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder Qualifizierungen mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen
-   bis zu 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, maximal 3.000 €;
-   bis zu 75 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen drei Steuerjahren), maximal 3.000 €.

Wie können Bildungsschecks beantragt werden?

Das Formular für die Beantragung können Sie hier anfordern:

Bildungsscheck (max. 500 Euro)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung eine aktuelle Formularversion verwenden.
Bildungsscheck (max. 3.000 Euro)
Bitte achten Sie darauf, dass Sie bei der Antragstellung eine aktuelle Formularversion verwenden.

Weitere Informationen / Downloads

Informationen über weitere Voraussetzungen für die Förderung und das Verfahren finden Sie unter: 
Richtlinie zur Förderung der Anpassungsfähigkeit der Beschäftigten und Unternehmen an den Wandel (pdf)
Berechnungsmatrix Bildungsschecks
Berechnungsmatrix Bildungsschecks Schweißen
sowie Grundlagen zu allen Förderprogrammen hier